Als Selbstständiger muss man über gewisse finanzielle Mittel verfügen, um seiner selbstständigen Tätigkeit nachgehen zu können. Nicht nur für die Gründung des eigenen Unternehmens benötigt man Geld, auch um konkurrenzfähig zu sein oder neue Kunden zu gewinnen, ist es immer wieder nötig Geld zu investieren. Wenn man selber nicht über genug Erspartes verfügt, muss ein Kredit aufgenommen werden. Jedoch ist das als Selbstständiger bei deutschen Banken nicht so einfach, daher versuchen immer mehr Betroffene einen Schweizer Kredit für Selbständige zu beantragen.
Selbstständige haben es bei der Kreditbeantragung schwer, da sie der Bank kein regelmäßiges Einkommen vorweisen können, daher lehnen es viele deutsche Banken ab einen Kredit an Selbstständige zu vergeben. Da im Ausland die Kreditrichtlinien oft flexibler sind, versuchen viele Selbstständige und Freiberufler einen Schweizer Kredit trotz Selbstständigkeit zu beantragen. Zuerst sollte man Kontakt zu einem erfahrenen und seriösen Kreditvermittler aufnehmen, der bei der Kreditsuche im Ausland helfen kann. Die Zahl an Anbietern, die einen Schweizer Kredit an Selbstständige vergeben nimmt stetig zu, so dass man als Kreditinteressent nicht das erst beste Angebot annehmen muss, sondern auch Konditionen vergleichen kann.
Ein Schweizer Kredit für Selbständige kann ohne vorherige Prüfung der Schufa-Daten vergeben werden, somit spielt es keine Rolle, ob ein negativer Eintrag vorliegt oder nicht. Zudem nimmt ein vergebener Schweizer Kredit trotz Selbstständigkeit keinen Einfluss auf die Bonität des Kreditnehmers, da der Kredit nicht in der Schufa vermerkt ist, was den meisten Selbstständigen entgegen kommt.
Normalerweise muss man für einen Kredit aus dem Ausland, der ohne Abfrage der Schufa vergeben wird ein festes Arbeitsverhältnis und ein regelmäßiges Einkommen nachgewiesen werden. Beim Schweizer Kredit für Selbstständige ist es jedoch möglich eine andere Art der Kreditabsicherung zu wählen. So kann man auch alternative Sicherheiten einsetzten, wie Immobilien, Grundstücke, kapitalbildende Versicherungen oder Wertpapiere. Kann der Selbstständige allerdings auch mit solchen Sicherheiten nicht dienen, bleibt noch der Einsatz eines Bürgen. Dieser kann für den Kredit bürgen, wenn er von der Bank als solvent genug eingestuft wird.
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