Die Koffer sind gepackt, der neue Arbeits- und Mietvertrag unterschrieben, die Umzugsfirma ist verständig. Dann kann der Umzug in die Schweiz kommen, oder? Damit hierbei alles glatt läuft, sollten Sie aber einige Dinge beachten.
Damit beim Umzug in die Schweiz alles reibungslos funktioniert, sollten im Vorfeld sämtliche Dokumente auf Gültigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Wichtig hierbei sind besonders:
Achtung: Je nach Kanton und Gemeinde gilt eine andere Amtssprache. Diese sind:
Gegenebenfalls müssen Sie daher die wichtigen Dokumente vorab übersetzen lassen.
Damit der Umzug stressfrei abläuft, sollte eine erfahrene Umzugsfirma beauftragt werden. Hierfür muss jedoch keine Schweizer Firma beauftragt werden. Sie können sich auch bei einem Umzugsunternehmen in der Nähe erkundigen, ob dieses einen Transport von Möbeln etc. in die Schweiz anbietet.
Wer einen Umzug in die Schweiz plant, kann das nur in Angriff nehmen, wenn dort ein neuer Job wartet. Denn in die Schweiz umziehen, darf nur der, dessen Lebensunterhalt dort gesichert ist. Dafür reicht in der Regel der Arbeitsvertrag als Nachweis. Bei Vermögenden genügt auch ein Vermögensnachweis. Je nach Anforderungen werden benötigt:
Sind alle Formalitäten geklärt und die entsprechende Aufenthaltsbewilligung ausgestellt, steht noch die Anmeldung des Umzuges beim Zoll an. Dies ist sinnvoll, damit der eigentliche Umzug am Umzugstag schneller über die Bühne geht. Eine Pflicht dafür gibt es jedoch nicht. Für die Anmeldung füllen Sie das Formular „18.44 Übersiedlungsgut“ aus. Dieses ist auf der Seite des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit zu finden. Des Weiteren muss eine Inventarliste des eigenen Hausrats erstellt werden. Dabei genügen grobe Angaben wie 2 Bücherkisten oder 5 Kisten mit Kleidung. Wertgegenstände müssen separat aufgelistet werden. Größtenteils kann das eigene Hab und Gut zollfrei eingeführt werden (außer Alkohol oder Waffen).
Auch das eigene Auto muss als Umzugsgut deklariert werden. Dafür muss ein extra Formular ausgefüllt werden. Hinzukommt, dass in der Schweiz nur der Fahrzeughalter das Auto fahren darf und der Kauf mindestens sechs Monate zurückliegen muss, sonst werden Einfuhrzölle fällig. Ausgenommen davon sind Sie, wenn Sie maximal zwei Jahre in der Schweiz bleiben und ein sogenanntes Zollkennzeichen beantragen. Ist in den Fahrzeugpapieren eine andere Person als Halter vermerkt, ist eine schriftliche Bescheinigung notwendig, um fortan selbst als Halter anerkannt zu werden.
Besonders wichtig nach einem Umzug in die Schweiz ist die Aufenthaltsbewilligung. Die Beantragung erfolgt bei der jeweiligen Gemeinde. Dafür werden benötigt:
Je nach Wohngemeinde gibt es für deutsche Auswanderer eine Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung:
Wer zusammen mit der Familie in die Schweiz umziehen möchte, muss einen Antrag auf Familiennachzug.
Ebenfalls nach dem Umzug muss das Thema Krankenversicherung in Angriff genommen werden. In der Schweiz gibt es eine verpflichtende Grundversicherung. Die Leistungen sind bei allen Kassen gleich und decken alle medizinisch notwendigen Kosten ab, ausgenommen der Zahnarztkosten. Nach der Einreise bleiben 3 Monate, um eine Krankenversicherung abzuschließen.