• Umzug in die Schweiz: Das sollten Sie wissen

    Die Koffer sind gepackt, der neue Arbeits- und Mietvertrag unterschrieben, die Umzugsfirma ist verständig. Dann kann der Umzug in die Schweiz kommen, oder? Damit hierbei alles glatt läuft, sollten Sie aber einige Dinge beachten.

    Sind alle Dokumente vollständig?

    Damit beim Umzug in die Schweiz alles reibungslos funktioniert, sollten im Vorfeld sämtliche Dokumente auf Gültigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Wichtig hierbei sind besonders:

    • Personalausweis
    • Reisepass
    • Für Kinder: Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Impfstatus/Impfpass
    • Impfnachweise für die Haustiere

    Achtung: Je nach Kanton und Gemeinde gilt eine andere Amtssprache. Diese sind:

    • Deutsch
    • Französisch
    • Italienisch
    • Rätoromanisch

    Gegenebenfalls müssen Sie daher die wichtigen Dokumente vorab übersetzen lassen.

    Angebot eines Umzugsunternehmens

    Damit der Umzug stressfrei abläuft, sollte eine erfahrene Umzugsfirma beauftragt werden. Hierfür muss jedoch keine Schweizer Firma beauftragt werden. Sie können sich auch bei einem Umzugsunternehmen in der Nähe erkundigen, ob dieses einen Transport von Möbeln etc. in die Schweiz anbietet.

    Eine neue Arbeit ist Voraussetzung

    Wer einen Umzug in die Schweiz plant, kann das nur in Angriff nehmen, wenn dort ein neuer Job wartet. Denn in die Schweiz umziehen, darf nur der, dessen Lebensunterhalt dort gesichert ist. Dafür reicht in der Regel der Arbeitsvertrag als Nachweis. Bei Vermögenden genügt auch ein Vermögensnachweis. Je nach Anforderungen werden benötigt:

    • Vermögensaufstellung
    • Arbeitsvertrag
    • Nachweis über Kindergarten- oder Schulplätze für die Kinder

    Umzug beim Zoll anmelden

    Sind alle Formalitäten geklärt und die entsprechende Aufenthaltsbewilligung ausgestellt, steht noch die Anmeldung des Umzuges beim Zoll an. Dies ist sinnvoll, damit der eigentliche Umzug am Umzugstag schneller über die Bühne geht. Eine Pflicht dafür gibt es jedoch nicht. Für die Anmeldung füllen Sie das Formular „18.44 Übersiedlungsgut“ aus. Dieses ist auf der Seite des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit zu finden. Des Weiteren muss eine Inventarliste des eigenen Hausrats erstellt werden. Dabei genügen grobe Angaben wie 2 Bücherkisten oder 5 Kisten mit Kleidung. Wertgegenstände müssen separat aufgelistet werden. Größtenteils kann das eigene Hab und Gut zollfrei eingeführt werden (außer Alkohol oder Waffen).

    Anmeldung und Zoll für das Auto

    Auch das eigene Auto muss als Umzugsgut deklariert werden. Dafür muss ein extra Formular ausgefüllt werden. Hinzukommt, dass in der Schweiz nur der Fahrzeughalter das Auto fahren darf und der Kauf mindestens sechs Monate zurückliegen muss, sonst werden Einfuhrzölle fällig. Ausgenommen davon sind Sie, wenn Sie maximal zwei Jahre in der Schweiz bleiben und ein sogenanntes Zollkennzeichen beantragen. Ist in den Fahrzeugpapieren eine andere Person als Halter vermerkt, ist eine schriftliche Bescheinigung notwendig, um fortan selbst als Halter anerkannt zu werden.

    Die Aufenthaltsbewilligung

    Besonders wichtig nach einem Umzug in die Schweiz ist die Aufenthaltsbewilligung. Die Beantragung erfolgt bei der jeweiligen Gemeinde. Dafür werden benötigt:

    • Personalausweis
    • Mietvertrag
    • Arbeitsvertrag (Beschäftigungsdauer für mindestens 1 Jahr)
    • Passfoto

    Je nach Wohngemeinde gibt es für deutsche Auswanderer eine Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung:

    • Aufenthaltsbewilligung (Bewilligung B): Bewilligung mit Arbeitserlaubnis durch Vorlage eines Arbeitsvertrags ausgestellt, der über mehr als 12 Monate geht. Die Bewilligung B hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
    • Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C): Die Bewilligung ist zeitlich nicht eingeschränkt. Diese bekommen aber nur Auswanderer, die bereit 5 Jahre regulär und ununterbrochen in der Schweiz leben.
    • Grenzgängerbewilligung (Bewilligung G): gültig für alle Arbeitnehmer in der Schweiz, mit festem Wohnsitz in einem Nachbarland. Alle mit Bewilligung G müssen wenigstens einmal pro Woche in ihre eigentliche Heimat zurück.
    • Kurzaufenthaltsbewilligung (Bewilligung L): Bewilligung für einen Aufenthalt von maximal einem Jahr.

    Wer zusammen mit der Familie in die Schweiz umziehen möchte, muss einen Antrag auf Familiennachzug.

    Die Krankenversicherung

    Ebenfalls nach dem Umzug muss das Thema Krankenversicherung in Angriff genommen werden. In der Schweiz gibt es eine verpflichtende Grundversicherung. Die Leistungen sind bei allen Kassen gleich und decken alle medizinisch notwendigen Kosten ab, ausgenommen der Zahnarztkosten. Nach der Einreise bleiben 3 Monate, um eine Krankenversicherung abzuschließen.

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